Ärztekammer lehnt Meldepflicht ab und fordert klare Definitionen
Die Sächsische Landesärztekammer widerspricht der Forderung des Medizinischen Dienstes nach einer Meldepflicht für sogenannte „Never Events“, schwerwiegende ärztliche Behandlungsfehler, die eigentlich nie passieren dürften. Begründung: die ungenaue Begrifflichkeit.
