Weitere Kinder können versorgt werden
Nach einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums haben Kinder im ersten Lebensjahr, bei denen die aktuelle RSV-Saison gegebenenfalls schon die zweite ist, grundsätzlich auch Anspruch auf eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab. Nun gibt es eine Klärung bei der RSV-Prophylaxe bei Säuglingen, die vor dem 1. April geboren sind.
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