BSG billigt G-BA-Beschluss zu Personaluntergrenzen
Stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik müssen die vom G-BA geforderten Personaluntergrenzen einhalten. Tun sie das nicht, sind Vergütungskürzungen gerechtfertigt. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts beschlossen.
