Versicherte können vor OP Zweitmeinung einholen
Vor Operationen von Gefäßverengungen an der Halsschlagader haben Versicherte künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt.

Vor Operationen von Gefäßverengungen an der Halsschlagader haben Versicherte künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt.