Hier droht TI-Verweigerern der Abrechnungsstopp
Ab Januar 2026 dürfen Vertragsärztinnen und -ärzte nach § 372 Abs. 3 SGB V nur noch dann mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abrechnen, wenn sie ein PVS einsetzen, das das Konformitätsbewertungsverfahren der Gematik erfolgreich durchlaufen hat. Können Kassenärzte ohne TI-Anschluss dann noch abrechnen?
