Wer in der BAG zu wenig behandelt, riskiert seine Zulassung
Auch in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) müssen alle Ärzte aktiv zur Patientenversorgung beitragen. Ein Arzt, der dauerhaft nur sehr wenige Behandlungsfälle aufweist, kann seine Zulassung verlieren. Das hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München entschieden.
