Für diese Praxen gelten Ausnahmen
Ab dem 1. Januar wird es ernst: Dann dürfen Vertragsärztinnen und -ärzte nur noch mit den KVen abrechnen, wenn sie eine Praxissoftware nutzen, die das Konformitätsbewertungsverfahren der Gematik erfolgreich durchlaufen hat. Eine neue Richtlinie der KBV lässt nur wenige Ausnahmen zu.
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