Arzt muss nicht über Kostenerstattung durch Privatversicherung aufklären
Ärzte müssen ihre Patienten zwar vor finanziellen Überraschungen schützen – das heißt aber nicht, dass sie genau wissen müssen, welcher Teil einer Operation eventuell nicht von einer PKV übernommen wird. Dies hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) in einem Urteil betont.
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