Honorararzt in MVZ war sozialversicherungspflichtig
Ein Honorararzt in einem MVZ gilt nicht automatisch als selbstständig – das hat das Sozialgericht Ulm entschieden. Im konkreten Fall stuften die Richter die Tätigkeit eines Orthopäden trotz Honorarabrechnung als sozialversicherungspflichtig ein.
© Sebra/stock.adobe.com