Gratis-Erstkopie der Akte künftig gesetzlich verankert
Patientinnen und Patienten haben künftig auch gemäß nationalem Recht einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte. Der Bundesrat hat am Freitag einem Verbraucherschutzgesetz zugestimmt, das auch das Behandlungsvertragsrecht ändert.
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