Röntgen-Aufträge aus forensischen Gründen höher als „Gefälligkeitsuntersuchungen“
... Der Teil der Diagnostik, der aus forensischen Gründen erfolgt, also aus der nicht ganz unbegründeten Befürchtung, sich bei Unterlassen möglicherweise angreifbar zu machen, dürfte im radiologischen Fachgebiet höher liegen als der Anteil der Gefälligkeitsaufträge nach dem Motto " ut aliquid fiat". Beispiel : Einmalige Hämoptoe bei Bronchitis, im Röngenbild prominenter, dichter Hilus, nicht ganz homogen strukturiert. Da braucht es keine besondere Empfehlung zum CT. Gibt man sich zufrieden und der Patient kommt ein halbes Jahr später mit dem Tumor wieder, ...