Titerbestimmung bei Hepatitis-Impfung keine Kassenleistung
Titerbestimmung vor der Impfung: keine Kassenleistung, nicht über EBM veranlassen. Titerbestimmung nach der Impfung: keine Kassenleistung, nicht über EBM veranlassen. Titerbestimmungen gehen zu Lasten des budgetieren Gesamthonorars, also des Punktwertes oder der Quote. Bei beruflich bedingten Impfungen kann eine Titerbestimmung zu Lasten des Arbeitgebers (vorbeugende Impfung) oder der BG (Impfung nach Nadelstichverletzung) in Betracht kommen. Bei vor 1950 geborenen Menschen kann die Bestimmung der Hepatitis-A-AK (IgG, qualitativ) sinnvoll sein, weil sich bei positivem Titer eine Impfung gegen Hep. A erübrigt. Ist aber IgeL ...