Konsil nach EBM abrechnen ist eindeutig falsch
... Da es im derzeitigen EBM die Leistungsposition Konsil nicht mehr gibt,-da gestrichen-kann diese auch nicht abgerechnet werden. Die GOÄ ist die einzige Rechtsgrundlage,-und da sollte Ihre Kammer Ihnen unterstützend helfen können. Steigerungssatz ist ggf. Verhandlungssache ...