Regress für die Verordnung von Fastjekt und mein Widerspruch
Die Prüfungsstelle hat mit Bescheid vom 01. März einen Regress für die Verordnung von Fastjekt als Sprechstundenbedarf festgesetzt. Die dafür angegebenen Gründe habe ich in meinem nachstehenden Widerspruch bereits aufgegriffen, es möge sich jeder Betroffene nach Belieben bedienen; ich meine, nicht nur beim Thema Fastjekt, sondern allgemein beim Thema Regress, wobei mir jedoch die im Forum gegebenen Antworten, warum lieber Fastjekt, als i.v.-Adrenalin, schon sehr hilfreich waren. Also, s.u. Bescheid der Prüfungsstelle vom 23. Februar, versendet am 01. März 2010,Regress wegen Verordnung Fastjekt als Sprechstundenbedarf Sehr geehrte Damen und Herren,gegen den Bescheid der Prüfungsstelle erhebe ich Widerspruch Begründung: Die in meiner Stellungnahme genannten berechtigten Einwände wurden sachwidrig durch die Prüfungsstelle völlig ignoriert: Ein maschinell erstellter Halbsatz: „Fastjekt auf den Namen des Versicherten „ ist kein ordnungsgemäß gestellter Prüfantrag. § 20.2 Prüfvereinbarung bezieht sich auf einen Regress wegen eines „sonstigen Schadens“. Dieser liegt nicht vor, da es sich bei Fastjekt um ein erstattungsfähiges Arzneimittel handelt. Durch die Verordnung des Medikamentes als Sprechstundenbedarf statt auf den Namen eines einzelnen Versicherten ist dem VdEK bzw. der Barmer Ersatzkasse kein Schaden entstanden. Die Motivation der Verhängung eines Regresses wegen Verordnung eines erstattungsfähigen Arzneimittels auf Sprechstundenbedarf bleibt daher unklar, abgesehen vom möglicherweise erwünschten Nachweis der Existenzberechtigung der Prüfgremien des VdEK und der Prüfstelle. Fertigarzneimittel zur Behandlung von Notfallsituationen, Herz-Kreislaufmittel, sind in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung, Anlage 1, Ziffer 8 ausdrücklich als verordnungsfähig angegeben, bestimmte Anwendungsformen dieser Mittel dabei nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Auch Arzneimittel in Ampullenform können in Notfällen nicht bei „mehr als einem Berechtigten“ angewendet werden. Gemäß dem von ...