Impfung gegen Meningokokken für Kinder ab 12 Jahren
Mit dem Ziel, eine der Altersgruppen mit dem höchsten Risiko für eine Meningokokkeninfektion zu schützen, empfiehlt die STIKO nun die Kombi-Impfungen für Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren. Aber Achtung: Die Kostenübernahme ist noch nicht geregelt.
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Meningokokken-Impfungen werden auch für Risikogruppen empfohlen, beispielweise bei Immunsuppression, bei Labortätigkeit oder bei Reisen (Symbolbild).
Dem RKI zufolge sind die Erkrankungen durch Meningokokken - also Meningitis oder Sepsis - zwar sehr selten, doch wenn sie auftreten, dann sind sie lebensbedrohlich. Die Mortalitätsrate liegt bei sieben bis 15 Prozent, teilweise leiden die Überlebenden unter schweren Folgeschäden.
Das höchste Risiko für eine Infektion haben Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren, erläutert das RKI. Um dieses zu minimieren, soll der Immunschutz bereits vor Erreichen dieses Alters vollständig aufgebaut werden. Die Impfung könne also im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen bei Jugendlichen (J1) verabreicht werden und beinhaltet als Kombiimpfung alle vier Untergruppen.
Impfung gegen Meningokokken C im Kindesalter entfällt
Die neuen Empfehlungen umfassen auch eine Anpassung des Impfkalenders für Kleinkinder: Die bislang empfohlene Standardimpfung für Kleinkinder ab dem zweiten Lebensjahr mit der Vakzine gegen Meningokokken C entfällt, genauso wie die Nachholimpfung bis zum Alter von 18 Jahren.
„Die Zahl invasiver Erkrankungen durch Serogruppe C ist in den letzten Jahren in Deutschland kontinuierlich gesunken“, erläutert das RKI die Entscheidung. Aktuell werden nur noch Einzelfälle beobachtet, sodass der Nutzen einer Impfung im Kleinkindalter nach dem vollendeten ersten Lebensjahr als sehr gering eingeschätzt werde.
Schutz vor Subtyp B im Säuglingsalter weiter wichtig
Weiterhin sollen allerdings Säuglinge ab einem Alter von zwei Monaten gegen die Meningokokken der Untergruppe B geimpft werden. Dieser Schutz gehört seit 2024 zu den Standardimpfungen der kleinen Patientinnen und Patienten. Die Impfdosen sollten im Alter von 2, 4 und 12 Monaten verabreicht werden und Nachholimpfungen werden bis zum fünften Geburtstag empfohlen.
Aber: Kostenübernahme noch nicht geregelt
Allerdings müsse noch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen geregelt werden, betont Julia Tabatabai, Mitglied der Ständigen Impfkommission. Es könnten also noch ein paar Monate vergehen, bis Arztpraxen den Kombinationsimpfstoff gegen Meningogokkoen A,C,W und Y verabreichen und mit den Kassen abrechnen können.
Meningokokken-Ratgeber des RKI (Stand
1/2024)
RKI-Informationen zum Impfschutz gegen Untergruppe B bei
Kleinkindern