TI und ePA

Bundesgesundheits­ministerium speckt Digitalisierungs-Pläne ab

Die Bundesregierung hat aktuell keine konkreten Pläne für die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) und der elektronischen Patientenakte (ePA). Das schreibt Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen.

©am/änd (Archiv) Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge stellt die Volltextsuche in der ePA für das Jahresende 2027 in Aussicht.

Nach dem Zeitdruck zur Einführung der „ePA für alle“ in der vergangenen Legislatur, herrscht unter Schwarz-Rot nun ein anderes Tempo in Sachen Digitalisierung. Das bestätigt Sorges Antwort auf eine Anfrage der Grünen, die dem änd vorliegt. „Die Bundesregierung prüft zurzeit verschiedene Optionen zur Fortentwicklung der Telematikinfrastruktur, einschließlich der elektronischen Patientenakte (…) Konkrete Maßnahmen und Zeitpläne liegen aktuell nicht vor“, heißt es darin.

Einige Rahmendaten verrät Sorge dann aber doch: Strukturierte Labordaten sollen den Angaben zufolge frühestens 2027 in der ePA zur Verfügung stehen. „Die Umsetzung der elektronischen Patientenkurzakte/ Patient Summary, der Arzt- und Entlassbriefe sowie der Bildbefunde muss in den darauffolgenden Jahren erfolgen“, schreibt er weiter.

Die nächsten Meilensteine der ePA seien der Ausbau des digital gestützten Medikationsprozesses und die Push-Benachrichtigungen für Versicherte ab Herbst 2026. „Ab Ende des Jahres 2026 wird die Volltextsuche innerhalb der ePA verfügbar sein sowie die Datenausleitung aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum“, so Sorge. Als weiteren Meilenstein nennt er die Nachweispflicht für Leistungserbringende, dass ihre informationstechnischen Systeme die von der Gematik festgelegten Anforderungen erfüllen. Zur Anpassung der ePA an den Europäischen Gesundheitsdatenraum muss die Gematik dem BMG bis zum 1. Juli ein Umsetzungskonzept vorlegen.

Auch die bei der Einführung der ePA kritisierten Sicherheitslücken sollen laut BMG 2026 abschließend geschlossen werden. Dazu ist für die zweite Jahreshälfte die Einführung des Proof-of-Patient-Presence (PoPP) vorgesehen. „Die ePA weist nach Ansicht des BSI aktuell ein dem Schutzbedarf angemessenes Sicherheitsniveau auf. Längerfristig bekannte Schwachstellen wurden durch Übergangsmaßnahmen befristet mitigiert. Mit Einführung des PoPP-Dienstes erfolgt die abschließende Mitigation voraussichtlich zum Ende des Jahres 2026“, so der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Einführung einer individuellen Zugriffszuordnung für Leistungserbringende, die ebenfalls einer höheren Sicherheit der ePA-Daten dienen würde, wird Sorge zufolge jedoch erst bis zum Jahr 2030 vorbereitet. Nach seinen Angaben liegen der Bundesregierung seit Mai keine neuen Informationen zu IT-Sicherheitsvorfällen oder Cyberangriffen auf die ePA vor.

Keine weiteren Ausnahmen von der Befüllungspflicht vorgesehen

Klar wird aus der Antwort auch: Förderprogramme zur Digitalisierung sind demnächst nicht zu erwarten. An mehreren Stellen in dem 30-seitigen Dokument verweist das BMG auf die Fragen nach Förderungen darauf, dass Investitionen von Krankenhäusern und Praxen durch Pauschalen der Krankenkassen finanziert würden. Zusätzlich erwähnt es zwar das Krankenhauszukunftsgesetz. Von einem vergleichbaren Praxiszukunftsgesetz zur Förderung der Digitalisierung im ambulanten Sektor, das Unions-Gesundheitspolitiker in der vergangenen Legislatur wiederholt forderten, ist indes nirgends die Rede.

Keine weitergehenden Pläne verfolgt das BMG mit Blick auf Ausnahmen von der Befüllungspflicht oder ein feingranulares Berechtigungsmanagement für die Versicherten. Auch die von Kinderärzten geforderten Ausnahmen von der Befüllungspflicht bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls sind demnach nicht vorgesehen. „Die mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) eingebrachten Regelungen sind aus Sicht der Bundesregierung ausreichend“, so Sorge.

Insgesamt zeigt sich das BMG vom Nutzen der ePA in ihrer jetzigen Form überzeugt: „Mit der verpflichtenden Nutzung der ePA durch die Leistungserbringenden seit 1. Oktober 2025 etabliert sich die ePA zunehmend in der Versorgung“, meint es. Es verweist darauf, dass seitdem unter anderem Daten zu Laborberichten, Befundberichten und elektronischen Arztbriefen Entlassbriefe in die ePA übermittelt werden müssten, und zeigt sich überzeugt: „Mit diesen relevanten Dokumenten wird auch die Nutzung der ePA durch Versicherte deutlich zunehmen.“ Das mit dem Pflegebefugniserweitungs-Gesetz ermöglichte Video-Ident-Verfahren biete eine einfachere Authentifizierungslösung.

Die ePA werde aber auch ohne eine aktive Nutzung durch die Versicherten zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung beitragen. „Die Einführung der Volltextsuche, die für das Jahr 2026 geplant ist, wird einen großen Mehrwert im Praxisalltag und für die Leistungserbringer bieten“, so das BMG.

Kein Macht-, Geld- und Personalzuwachs für die Gematik geplant

Für die Weiterentwicklung der ePA sind laut BMG in der mittelfristigen Finanzplanung der Gematik für die Jahre 2027 bis 2029 jeweils 3,8 Millionen Euro vorgesehen. Das Gematik-Gesetz der vergangenen Legislatur und damit auch die Weiterentwicklung der Gematik zu einer Gesundheitsdigitalagentur scheinen indes begraben. Die Gematik hat laut BMG keinen Auftrag, verbindliche Vorgaben zu einer einheitlichen Backend-Architektur vorzulegen. Auf die Frage nach dafür nötigen rechtlichen oder haushaltsrechtlichen Schritten geht Sorge gar nicht ein.

Auch die Ausfälle der SMC-B-Karten des Herstellers MediSign gaben im BMG bislang nur Anlass zu einem Prüfauftrag: Die Gematik habe im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Marktteilnehmer erlassen. „Weitere Maßnahmen werden durch das BMG und die Gematik GmbH geprüft, um einen sicheren und stabilen Betrieb der Telematikinfrastruktur zu unterstützen“, so das Ministerium. Außer MediSign hat die Gematik laut Sorge aber auch einem Unternehmen im Bereich Komponenten Nachbesserungsmaßnahmen auferlegt.

Wie bereits berichtet, plant das BMG nicht mehr zwei, sondern nur noch ein Digitalgesetz in dieser Legislatur. „Es ist beabsichtigt, den Entwurf im ersten Halbjahr des Jahres 2026 vorzulegen. Das parlamentarische Verfahren wird für das zweite Halbjahr 2026 angestrebt“, so Sorge abschließend.

Grünen-Sprecher Dahmen: „Der Ausbauplan ist mutlos und zu langsam“

Scharfe Kritik am neuen Digitalisierungskurs des BMG übt der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Dr. Janosch Dahmen, der die Anfrage initiiert hatte. „Die Antwort der Bundesregierung ist ein Dokument der Ausflucht - und faktisch der Offenbarungseid für ein verlorenes Jahr der Gesundheitsdigitalisierung unter Ministerin Warken“, so Dahmen. Die ePA bleibe ein Versprechen, das im Alltag der Menschen nicht ankommt. „Der Ausbauplan ist mutlos und zu langsam“, meint der Arzt und Gesundheitspoltiker. Das erschwere Behandlungen, verzögere Entscheidungen und koste Zeit.

Als besonders unerquicklich bewertet Dahmen die Leerstellen bei Maßnahmen für mehr Akzeptanz durch die Versicherten. „Gleichzeitig weiß die Bundesregierung nicht einmal, welche Krankenkassen ihre ePA-Provider neu ausschreiben - also genau die Momente, in denen man nutzerfreundlichere Mindeststandards, mehr Tempo und echte Systemstabilität durchsetzen könnte.“

Massive Kritik äußert Dahmen am Tempo. Er warnt er davor, dass Tech-Giganten Gesundheitsanwendungen in ganz anderem Tempo entwickeln „und drohen am Ende Versorgung und Datenökosysteme zu prägen, weil der Staat nicht liefert“. Daher fordert er, dass die unter Karl Lauterbach begonnene Aufholjagd bei der Digitalisierung jetzt wieder aufgenommen werden muss. „Nach 20 Jahren Rückstand kann Deutschland sich kein weiteres verlorenes Jahr leisten.“

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