„Fantasie-Gebührenziffer“ muss nicht bezahlt werden
Stellt ein Arzt für eine privatärztliche Behandlung eine Rechnung aus, darf er sich nicht eine Gebührenziffer ausdenken, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gar nicht vorgesehen ist. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg jetzt klargestellt.
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