Praxisbesonderheiten: Was nach dem Spargesetz für Ärzte gilt
Das GKV-Spargesetz hat die bisherigen Regeln für bundesweite Praxisbesonderheiten geändert und damit für Verunsicherung gesorgt. Nun stellt der GKV-Spitzenverband klar: Bestehende Vereinbarungen gelten zunächst weiter. Für neue Praxisbesonderheiten sieht das Gesetz allerdings ein anderes System vor – mit Folgen für die Arzneimittelverordnung.
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