„Fehlende Kenntnis der Versorgungsrealität“
Der Bundesrechnungshof fordert, die Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ersatzlos zu streichen. Die KBV spricht von fehlender Kenntnis der Versorgungsrealität. Der AOK-Bundesverband kritisiert derweil „die Ineffizienz in der ambulanten Versorgung“.