Karlsruhe stärkt Arztvorbehalt
Eine Heilpraktikerin ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen den Arztvorbehalt für bestimmte Eigenbluttherapien gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hält die gesetzlichen Regelungen für verfassungsgemäß und stellt den Schutz der Patienten über die Berufsfreiheit der Heilpraktiker.