Bundesregierung weist Forderungen der Länder zurück
Die Bundesregierung will an den zentralen Sparmaßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes festhalten. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates weist sie die Forderungen der Länder nach Korrekturen bei der ambulanten Vergütung, bei Kliniken und Arzneimitteln fast durchweg zurück. Nur bei wenigen Detailfragen zeigt sie sich offen.