BÄK fordert Umsetzung „unverzüglich“
Die neue GOÄ liegt im Bundesgesundheitsministerium vor. Die Bundesärztekammer erwartet, dass „das notwendige Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren unverzüglich eingeleitet“ wird. Wie geht es nun weiter?

Die neue GOÄ liegt im Bundesgesundheitsministerium vor. Die Bundesärztekammer erwartet, dass „das notwendige Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren unverzüglich eingeleitet“ wird. Wie geht es nun weiter?