Hautkrebsscreening: Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt
... Nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges im Rahmen des Hautkrebsscreenings ist es in Deutschland zu massenhaften Selbstanzeigen der Kassenärzte gekommen. Die Staatsanwaltschaften schreiben derzeit bei Ermittlungsverfahren teilweise über 1000 Patienten pro Kassenarzt mit einem Fragebogen an und fordern von den Patienten detaillierte Angaben zum Umfang der „visuellen Ganzkörperinspektion“. Im Rahmen dieses Fragebogens werden die Patienten gefragt, ob der Kassenarzt „alle Körperfalten“ inklusive der „feuchten Hautbereiche“ untersucht habe. Die körperliche Untersuchung beim gesetzlichen Hautkrebsscreening, die als „visuelle Ganzkörperinspektion“ bezeichnet wird, ist in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) beschrieben. Auf der offiziellen Webseite zum Hautkrebsscreening wird die Untersuchung konkretisiert. Zur „visuellen Ganzkörperinspektion“ gehört u.a. auch die Untersuchung der äußeren Genitalien bei Mann und Frau. Offiziell wird empfohlen, dass der Mann im Stehen zu untersuchen sei. In dieser Position könne der Kassenarzt bei zurückgestreiftem Präputium die Glans penis sowie das Scrotum inspizieren. Die Frau soll dagegen im Sitzen oder im Liegen untersucht werden, damit die Labien, die Klitoris und das Vestibulum vaginae sowie die Dammregion genau betrachtet werden können. Um die Haut und die Schleimhaut bei behaarten Oberflächen angemessen beurteilen zu können, sollen die Haare gemäß offizieller Empfehlung mit Hilfe von zwei Spateln gescheitelt werden. Die Vorgaben für die Massenuntersuchung beim Hautkrebsscreening sind offensichtlich am grünen Tisch entwickelt worden. Aus Expertenkreisen mit ...
