Schweiz-Auswanderer: Die Beiträge der Ärzteversorgung bleiben in Deutschland
... Die Beiträge der Ärzteversorgung (Baden - Württemberg) bleiben in D liegen (ruhen) bzw. werden den aktuellen Rentnern ausbezahlt. Die Beiträge können seit wenigen Jahren nicht mehr in ein CH-Versorgungswerk transferiert werden. Sollte man verheiratet sein oder Kinder haben, muss man in BaWü ca. 100 Euro pro Monat Beitrag zahlen, damit der Anspruch auf Witwen + Waisen-Rente bestehen bleibt -- falls was passieren sollte. Sonst gibt es erst Zahlungen zum (bis dahin) festgelegten Rentenalter. In Bayern war das Übertragen wohl noch möglich bis vor kurzem -- wie es dort heute ist, weiss ich aber nicht. Man fragt am besten bei seiner Versorgungsanstalt nach.
