Werden beide Ohren untersucht, ist die GOÄ-Ziffer 1415 zweimal ansatzfähig
... Nach dem Text der 1415 bezieht sich diese auf die Einzahl von Trommelfell oder Paukenhöhle. Werden beide Ohren untersucht, ist die Ziffer somit zweimal ansatzfähig. Durch die und/oder-Verbindung in der Nr. 1415 ist sie aber nicht zweimal ansatzfähig, wenn an einem Ohr Trommelfell plus Paukenhöhle untersucht werden ...
