Eine Othämatom-Ausräumung kann man mit der 2397 abrechnen
... Dass das Hämatom ausgedehnt war, sollten Sie dokumentieren und in die Diagnoseangabe der Rechnung aufnehmen. Sonst könnte ein "schlauer" Kostenträger auf die Idee der 1568 kommen. Was zwar sowieso nicht stimmt, denn der äußere Gehörgang beginnt erst am Porus akustikus externus und eine Ziffer für die Ausräumung "kleiner Othämatome" gibt es nicht. Sollte das doch der Fall sein ...
