In der JVA behandle ich nur nach schriftlicher Genehmigung von 1,375 GOÄ
... Krankenhäuser bekommen von mir für Konsile Rechnungen GOÄ 1,375 fach und da die JVA alle Rechnungen kürzen und dann die gekürzte Rechnung unter Angabe eines "zufälligen Aktenzeichens" ohne Angabe des Patienten bezahlen, behandele ich auch Knackis nur nach schriftlicher Genehmigung dieses 1,375 fachen Satzes durch die JVA ...