Sollte das Zeitkontingent der EBM-Abrechnungs-Ziffern durch unsere Verbände rechtlich überprüft werden?
Wenn bei einer EBM-Abrechnungsziffer einer Leistung ein bestimmtes Zeitkontingent zugeordnet ist, kann es doch nicht sein, dass dies rechtskräftig ist, wenn die Leistungen nur zum Teil (Budget) bezahlt werden. Die (zu geringe) btrw. Berechnung / Zeit wäre dann doch deutlich höher als gezahlt. Also sind die dem EBM zugrunde liegenden Berechnungen bei mehreren Patientenkontakten im Quartal nicht erfüllt. Daher kann man doch nicht vom Arzt allen Ernstes verlangen, das Zeitkontingent kostenlos im Voraus auszufüllen, um es bei der Abrechnung nicht vergütet zu bekommen? Gäbe es hier nicht einen Hebel zur rechtlichen Überprüfung durch unsere Verbände?
