Die Portalpraxis ist der erste politisch gewollte Schritt der Kliniken, sich auf dem ambulanten Sektor breit zu machen
... Soll die Portalpraxis 24 Stunden besetzt werden? Dann ist sie eine Konkurrenz für die niedergelassenen Ärzte und braucht eine Zulassung der KV (die natürlich bei diesem Modellprojekt kein Problem darstellt und trotz Überversorgung schon längst von der KV genehmigt wurde). Versorgt die Portalpraxis nur außerhalb der Sprechstunden die "Notfallpatienten"? Dann gibt es einen Dienstplan und eine Notfalldienstordnung, die alle niedergelassenen Ärzte betrifft. Also keine freiwillige Teilnahme, sondern Kollektivverpflichtung. So ist das in Nordrhein. Und so sollte es eigentlich auch in Berlin sein. Wo kommt die Vergütung für die EBM-Leistungen her? Unbudgetiert aus ...