Gericht sieht kein Recht auf „Weiterleben in einer analogen Welt“
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist rechtmäßig. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Grundsatzurteil entschieden (Az.: L 11 KR 2510/15) und die Klage eines IT-Ingenieurs abgewiesen.