„Ausbluten einzelner Fachgebiete zugunsten anderer muss verhindert werden“
Die Nachbesetzung von chirurgischen Vertragsarztsitzen muss grundsätzlich durch Chirurgen erfolgen – das hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin begrüßt diese Entscheidung „ausdrücklich“, und erklärt: „Nur so können die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrem Sicherstellungsauftrag nachkommen und eine gleichmäßige und qualitativ hochwertige ambulante vertragsärztliche Versorgung garantieren.“
