Therapie von Asylsuchenden vom Zufall abhängig?
Welche Behandlung ein Asylsuchender bei einer Erkrankung erhält, hängt in Deutschland sehr stark von der Gemeinde ab, der er „zufällig“ zugewiesen wurde und von der Person, die ihn „zufällig“ im Sozialamt betreut, sowie von den „zufälligen“ juristischen Kenntnissen der Ärzte, die ihn behandeln. Gesundheitswissenschaftler fordern daher verlässliche und einheitliche Regelungen für die medizinische Betreuung von Flüchtlingen.