Vor der Rettung erst einmal Datenschutz-Aufklärung?
Der Arzt ist sowieso immer und für alles haftbar – so lassen sich wohl die einschlägigen Gesetze im Gesundheitswesen kurz zusammenfassen. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Gesetzgeber noch mal ein Brikett nachgelegt. Völlig abstruse Vorschriften sind die Folge.