
Wirbel um unsichere TI-Anschlüsse
Bundesbehörde spricht von grober Fahrlässigkeit
Als „grob fahrlässig“ hat Deutschlands oberste Datenschutzbehörde das Verhalten von Technikern eingestuft, die beim Anschluss von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur, aktivierte Firewalls abschalten.