Wirbel um unsichere TI-Anschlüsse

Bundesbehörde spricht von grober Fahrlässigkeit

Als „grob fahrlässig“ hat Deutschlands oberste Datenschutzbehörde das Verhalten von Technikern eingestuft, die beim Anschluss von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur, aktivierte Firewalls abschalten.

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