Diese Anforderungen müssen die Hersteller erfüllen
IT-Unternehmen, die ihre Gesundheits-App von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen wollen, müssen einen umfangreichen Prüfkatalog erfüllen. Erst dann können sie sich in ein Verzeichnis beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eintragen lassen.