„Ein bisschen mehr Komfort“ darf nicht reichen
Beim Referentenentwurf für eine „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV) sehen vdek und AOK-Bundesverband noch Nachbesserungsbedarf. Dabei geht es zum einen um die Bewertung des Nutzens, zum anderen um den Datenschutz.