Frist für Fortbildungsnachweis noch einmal verlängert
Vertragsärzte und -psychotherapeuten haben in diesem Jahr noch einmal mehr Zeit, einen Fortbildungsnachweis zu erbringen. Das BMG hat einer Anfrage der KBV auf Fristverlängerung zugestimmt.

Vertragsärzte und -psychotherapeuten haben in diesem Jahr noch einmal mehr Zeit, einen Fortbildungsnachweis zu erbringen. Das BMG hat einer Anfrage der KBV auf Fristverlängerung zugestimmt.