Krankenkasse darf nicht mit Ferndiagnose werben
„Bleib einfach im Bett, wenn Du zum Arzt gehst“ - mit diesem Slogan darf eine Krankenkasse nicht mehr werben. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.
 M. Schuppich, Fotolia.com_607021210.jpg)
„Bleib einfach im Bett, wenn Du zum Arzt gehst“ - mit diesem Slogan darf eine Krankenkasse nicht mehr werben. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.