Gericht erlaubt Warnhinweis auf Ärzteprofil
Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.