Berechtigungsscheine für FFP2-Masken sollten länger gültig sein
Bis zum 28. Februar können sich Anspruchsberechtigte mit dem ersten Berechtigungsschein noch FFP2-Masken aus der Apotheke abholen – danach erlischt die Gültigkeit. Problem sei, dass immer noch nicht alle den Schein erhalten hätten, sagt die Freie Apothekerschaft – und fordert eine Verschiebung des Einlösetermins.
