Gravierende Sicherheitsmängel bei Datenübermittlung an Medizinische Dienste
Die elektronische Datenübermittlung an die Medizinischen Dienste der Krankenkassen unterliegt offensichtlich keiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das geht aus dem Bericht der Berliner Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2020 hervor.
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