Corona-Sonderregelungen bis September verlängert
Die Corona-Sonderregeln für Vertragsärzte gelten auch noch im dritten Quartal. Damit lassen sich etwa Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt abrechnen. Das haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss entschieden.
