Long-Covid als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt
Das Long-Covid-Syndrom wird künftig bei der Heilmittelversorgung als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin.

Das Long-Covid-Syndrom wird künftig bei der Heilmittelversorgung als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin.