„Auffrischimpfungen in die vertragsärztliche Regelversorgung übernehmen“
Mögliche Corona-Auffrischungsimpfungen lassen sich problemlos in den Versorgungsalltag der Arztpraxen integrieren, sagt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Dabei müssten allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
 
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
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