Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen jetzt Kassenleistung
Bereits 2020 hatte der G-BA die Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapien beschlossen. Nachdem dieser Beschluss im Februar in Kraft trat, haben sich Kassen und KBV auf die Honorierung der Leistungen geeinigt.