Angebot ist auch innerhalb einer Videosprechstunde unzulässig
Unter der Website Zimpfen.de haben Ärzte und IT-ler aus NRW digitale Impfnachweise via Internet angeboten. Kammer und KV hatten rechtliche Bedenken, der Service wurde inzwischen eingestellt, der Arzt verzichtet auf die Vergütung über die KV. Nun hat sich das Bundesgesundheitsministerium geäußert.