G-BA bescheinigt Nivolumab „beträchtlichen Zusatznutzen“
Auf der Basis eines sogenannten indirekten Vergleichs mit der Standardtherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Wirkstoff Nivolumab einen „beträchtlichen Nutzen“ bescheinigt.
Auf der Basis eines sogenannten indirekten Vergleichs mit der Standardtherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Wirkstoff Nivolumab einen „beträchtlichen Nutzen“ bescheinigt.