Behinderte haben für Mobilität Anspruch auf Hilfsmittel
Behinderte haben zur Gewährleistung ihrer weitestgehend möglichen Mobilität und Eigenständigkeit Anspruch auf Hilfsmittel. Das besagt ein aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.

Behinderte haben zur Gewährleistung ihrer weitestgehend möglichen Mobilität und Eigenständigkeit Anspruch auf Hilfsmittel. Das besagt ein aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.