Krankenkasse muss Folgeoperation bezahlen
Bei einer medizinisch notwendigen Brust-OP muss die Krankenversicherung laut einem Gerichtsurteil auch für notwendige Folgeoperationen aufkommen. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) am Montag in Celle mitteilte, bekommt eine 33-jährige Klägerin demnach die Kosten für eine brustangleichende Folgeoperation bezahlt.