Gesetzliche Impfpflicht ist nicht für Arztpraxen vorgesehen
Beschäftigte in Alten-, Pflegeheimen, Krankenhäusern und bei Pflegediensten sollen künftig einer Impfpflicht unterliegen. Das sieht eine Formulierungshilfe des BMG für eine gesetzliche Impfpflicht vor, die dem änd vorliegt. Arztpraxen wären demnach nicht betroffen.