Gesetzliche Impfpflicht ist nicht für Arztpraxen vorgesehen
Beschäftigte in Alten-, Pflegeheimen, Krankenhäusern und bei Pflegediensten sollen künftig einer Impfpflicht unterliegen. Das sieht eine Formulierungshilfe des BMG für eine gesetzliche Impfpflicht vor, die dem änd vorliegt. Arztpraxen wären demnach nicht betroffen.
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