TK und BVDD erweitern Derma-Selektivvertrag
Die Techniker Krankenkasse und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen haben ihren seit April 2019 geltenden bundesweiten Selektiv-Vertrag zur besonderen Versorgung von Schuppenflechte-Patientinnen und -Patienten um die Indikation Neurodermitis erweitert. Der erweiterte Vertrag mit dem Namen „DermaOne“ gilt ab dem 1. Januar 2022.
