Gericht kippt GOÄ-Hygienepauschale
Gestiegene Hygienekosten in der Praxis? Das ist Betriebsrisiko des Arztes, meint ein Gericht in Bremen - und erklärt die GOÄ-Hygienepauschale für nichtig.
© MQ-Illustrations/Adobe.Stock.com Gestiegene Hygienekosten in der Praxis? Das ist Betriebsrisiko des Arztes, meint ein Gericht in Bremen - und erklärt die GOÄ-Hygienepauschale für nichtig.
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